Bergbahnen Diedamskopf

Auszug aus den Beförderungsbestimmungen.
Tarifhinweise. Infos von A bis Z.

Beförderungsbestimmungen:
Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Kunde die Beförderungsbedingungen unserer Seilbahnen, die in den Liftstationen in vollem Umfang veröffentlicht sind und von der Aufsichtsbehörde (Verkehrsministerium) genehmigt worden sind.

Skipistenrettung:
Wenn Sie einen Unfall beobachten, melden Sie diesen umgehend der nächsten Seilbahn oder Liftstation mit präzisen Ortsangaben oder rufen Sie die Skipistenrettung Diedamskopf +43 (0) 5515 4110-240. Für die Pistenrettung werden € 75,00 inkl. MwSt. verrechnet, Hubschrauber-Bergekosten sind in diesem Betrag nicht inbegriffen.

Skipistenüberwachung:
Überwacht werden nur markierte und geöffnete Abfahrten (Kontrollfahrt 15 Minuten nach Lifteinstellung), daher sind Absperrungen auch bei Schönwetter unbedingt zu beachten. Zuwiderhandelnde setzen ihr Leben aufs Spiel und machen sich außerdem strafbar.

Rückvergütung - Skiunfall:
Teilrückvergütung für Skipässe bei Skiunfall bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eines 3Täler Pool-Arztes ab dem Tag der Hinterlegung an der Kasse. Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, unvorhergesehener Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperre von Skiabfahrten und einzelnen Anlagen. Das Angebot zur Rückvergütung gilt immer nur für das Unfallopfer, für mitreisende Angehörige oder Begleitpersonen besteht kein Anspruch.

Schwarzfahrer sehen wir nicht gerne!
Wer bei einer Kontrolle im Skigebiet ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat eine Strafgebühr von EUR 50,00 zu bezahlen. Nach Feststellung des Sachverhalts erfolgt Strafanzeige durch die geschädigte Gesellschaft. Auf die Strafanzeige wird verzichtet, wenn innerhalb von drei Tagen für einen karitativen Zweck eine Spende in Höhe des Wertes der Tarifgruppe des Schädigers auf ein mit der Verkaufsstelle vereinbartes Konto überwiesen wird.

Skipässe sind nicht übertragbar!
Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, missbräuchlich verwendete Skipässe sofort ersatzlos einzuziehen. Der Versuch, einen Skipass an einen anderen Gast zu übertragen, wird bereits als Missbrauch angesehen und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Sicherheitsanordnungen:
Den Anordnungen des Seilbahn- und Skipistenpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln
wird der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen.

Tarifänderungen:
Die angegebenen Preise behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Preisliste. Änderungen und Druckfehler jederzeit vorbehalten! Bei Überschneidung zwischen Tarifzeiträumen erfolgt automatisch eine Mischkalkulation durch den Kassencomputer.

Verlorene Skipässe:
Bei Verlust des Skipasses kann gegen Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte nur ausgestellt werden, wenn der Sperrnummernbeleg vorgelegt werden kann.

Verlängerungstag:
Für Inhaber von Skipässen ab mindestens 2 Tagen Laufzeit besteht die Möglichkeit, Verlängerungstage (max. 2 Tage) zum Sondertarif zu erwerben. Dies ist jedoch nur im direkten Anschluss möglich!

Auskünfte:
Gerne stehen wir für Ihre Anfragen zur Verfügung!

Diedamskopf Alpin Tourismus Gmbh & CoKG
T: +43 (0) 5515 4110
info@diedamskopf.at

Kartenvorverkauf:
ab 15.00 Uhr des Vortages.
Benützung der Karte ab 15.00 Uhr möglich!


Haftungspool:
Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbestimmungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten. Die Bergbahnen Diedamskopf und die Mitglieder des Skipools 3-TÄLERPASS betreiben ihre Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten, Skirouten und Sonderflächen (Funparks, Slalomstrecken etc.) jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb eines Fahrausweises für das Skigebiet Diedamskopf und des 3-TÄLERPASS berechtigt den Fahrgast zur Benützung der Anlagen im Skigebiet Diedamskopf und des 3-TÄLERPASS umfassten Skigebiete. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen sowie Skipisten, Skirouten und Sonderflächen (Funparks, Slalomstrecken etc.) der Gast gerade benützt. Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten, Skirouten und Sonderflächen (Funparks, Slalomstrecken etc.) trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften der Bergbahnen Diedamskopf und des 3-TÄLER sPASS besteht nicht.

2010 by BREAK Media